Vermittler an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht
Patentanwältinnen und Patentanwälte agieren als Vermittler zwischen Technik und Naturwissenschaften einerseits und Recht andererseits. Damit vereinen sie im Interesse der Mandantschaft die Denk- und Sichtweise von Technikern und Naturwissenschaftlern auf der einen Seite und von Juristen auf der anderen Seite.
Die Interdisziplinarität des gewerblichen Rechtsschutzes erfordert daher sowohl eine fundierte technische oder naturwissenschaftliche Qualifikation als auch eine das ganze Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes umfassende rechtliche Ausbildung. Diese Doppelqualifikation des Patentanwalts ist nicht nur formale Voraussetzung für die berufsrechtliche Zulassung, sondern auch eine notwendige Bedingung für das Verständnis sowie die Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen der Mandanten.