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Geschützte Produkte, Stoffe und Prozesse sind heute die entscheidenden Alleinstellungsmerkmale

Geschützte Produkte, Stoffe und Prozesse sind heute die entscheidenden Alleinstellungsmerkmale

Hans Wilhelm von Rohr

Diplom-Physiker

Hans Wilhelm von Rohr war bis 2020 Partner der von ihm mitgegründeten Kanzlei von Rohr.

In seiner weit über 30-jährigen Tätigkeit als Patentanwalt hat Hans Wilhelm von Rohr sowohl die technologische Entwicklung als auch die Internationalisierung der Märkte aktiv begleitet und so das heutige Bild des Patentanwalts mitgeprägt. Für den Namensgeber der Kanzlei ist ein Patentanwalt mehr als ein technologisch kompetenter und patentrechtlich versierter Experte. Er vermag die oft unterschiedlichen Denkweisen aller Beteiligten auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und ein tiefes Verständnis für die oft sehr komplexen Marktbeziehungen der Unternehmen zu entwickeln.

„Geistiges Eigentum, insbesondere Patente und Geschmacksmuster, wird zum wichtigsten Erfolgsfaktor im globalen Wettbewerb des 21. Jahrhunderts. Da jedes Unternehmen Zugriff auf Märkte, Standorte und die besten Köpfe hat, sind heute geschützte Produkte, Stoffe und Prozesse die entscheidenden Alleinstellungsmerkmale.“

„Geistiges Eigentum, insbesondere Patente und Geschmacksmuster, wird zum wichtigsten Erfolgsfaktor im globalen Wettbewerb des 21. Jahrhunderts. Da jedes Unternehmen Zugriff auf Märkte, Standorte und die besten Köpfe hat, sind heute geschützte Produkte, Stoffe und Prozesse die entscheidenden Alleinstellungsmerkmale.“

Hans Wilhelm von Rohr ist Physiker mit Schwerpunkten in der Festkörperphysik und der elektronischen Schaltungstechnik und hatte während seiner Tätigkeit zudem auch einen Arbeitsschwerpunkt im Maschinenbau. Auf Basis seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Partner der Sozietät Gesthuysen, von Rohr & Eggert und als namensgebender Gründungspartner der Sozietät von Rohr konnte er sein systematisches Denken in allen Feldern des gewerblichen Rechtsschutzes einbringen.

Die Bedeutung des 1951 geborenen Namensgebers der Kanzlei wurde durch seine ehrenamtliche Tätigkeit als Beisitzer im Senat für Patentanwaltssachen beim Bundesgerichtshof, zu welchem er im Jahr 2001 berufen wurde, unterstrichen.